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Achtung: Gesetzliche Rauchmelderpflicht!

 

Rauchmelderpflicht auch in Niedersachsen – Nicht vergessen!

Bundesweit sterben pro Jahr schätzungsweise 400 Menschen bei Wohnungsbränden. Über 70 Prozent dieser Opfer sterben nachts im Schlaf.

Die Ursache: Wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Der tödliche Rauch breitet sich schnell und                             unbemerkt aus.

Die meisten Landesregierungen haben reagiert und in ihren jeweiligen Landesbauordnungen eine Rauchmelderpflicht umgesetzt. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, müssen Eigentümer und Hausverwalter die Vorgaben ihres Bundeslandes kennen.

 

In Niedersachsen müssen seit dem 31.12.2015 Rauchwarnmelder in privaten Bestandsliegenschaften (Häuser, Wohnungen, Eigentumswohnungen) installiert sein, und zwar in folgender Mindestausstattung:

  • in Schlafzimmern
  • in Kinderzimmern und
  • in Fluren, die als Fluchtwege dienen

Bei Neubauten besteht diese Pflicht bereits seit November 2012.

 

 

Wer ist zuständig?

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung seit dem             31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern/Mietern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

 

FunkRauchAlarm Torbahn  |  FunkRauchAlarm-Torbahn@t-online.de